Neue Satzregelung ab 01.08.2001
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Der
DTTB informiert: Alle Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Regel
Bis 11: Die
neue Zählweise im Überblick
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Frankfurt.
Die Einführung der neuen Zählweise bedingt innerhalb eines Satzes
weitere Änderungen. In der folgenden Übersicht finden Sie zusammengefasst
alle Neuerungen und wichtigen Informationen im Zusammenhang mit
der neuen Regel.
Einführung der neuen Zählweise
im Bereich des DTTB
Ab 01. August 2001 gilt (Einstimmiger
Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 10.6.2001):
Der Beschluss der ITTF zur Änderung
der Zählweise (siehe Tischtennisregeln A, Ziffern 11, 12, 13 und
15 sowie Tischtennisregeln B, Ziffer 4.4) tritt für den gesamten
Bereich des DTTB in Kraft.
Die Anzahl der zum Gewinn eines
Spiels notwendigen Sätze wird dabei wie folgt festgelegt:
Mannschaftsspielbetrieb
für den gesamten Bereich des DTTB - 3 Gewinnsätze;
Einzelspielbetrieb
D/H für alle Bundes- und Regionalveranstaltungen - 4 Gewinnsätze
im Einzel
Einzelspielbetrieb in den Mitgliedsverbänden
- Wahlweise 3 oder 4 Gewinnsätze im Einzel
Jugend/Schüler/Senioren - 3 Gewinnsätze
im Einzel
3 Gewinnsätze im Doppel und Gemischten
Doppel.
Ausserdem gelten folgende von
der ITTF festgelegte Änderungen für die Sätze bis 11:
-> Ein Satz endet bei 11 Gewinnpunkten.
-> Bei 10:10 geht ein Satz in
die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte
Vorsprung benötigt.
-> Die maximale Anzahl
der Sätze in einem Spiel muss ungerade sein.
-> Das Aufschlagrecht
wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem
Punkt.
-> Im Entscheidungssatz
werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt,
wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
-> Die Wechselmethode
tritt in Kraft, wenn ein Satz nach 10 Minuten noch nicht beendet
ist, es sei denn beide Spieler haben bereits 9 Punkte oder mehr
erreicht.
-> Nach jedem Satz werden die
Seiten gewechselt, die Spieler können dabei
jeweils eine Pause von bis zu einer Minute einlegen.
-> Die Handtuchunterbrechung
kann in jedem Satz nach 6 Punkten genommen werden; dazu noch
beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz.
-> Die Regelungen zum Time-Out
bleiben wie bisher bestehen (einmal eine Minute pro Spiel).
Die Anzahl der Gewinnsätze wird
für die verschiedenen ITTF-Wettkämpfe noch festgelegt.
Der europäische Verband (ETTU)
hat für seine Wettkämpfe bereits beschlossen (ab 1.8.2001):
Mannschaftswettkämpfe:
Alle Spiele 3 Gewinnsätze
Individualwettbewerbe:
Einzel: 4 Gewinnsätze (einschl.
Qualifikationsspiele)
Doppel: 3 Gewinnsätze
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letzte
Änderung dieses Dokuments: 10.06.2001 18:49
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AUSLÄNDER-REGELUNG
In Ergänzung zum im „Plopp“ Nr. 5/2001 bereits veröffentlichten Beschluss
des HTTV-Beirates möchten wir noch einige Erläuterungen (siehe auch nachstehende
Tabelle) geben und verweisen dazu auch auf die Veröffentlichungen im „dts“,
Ausgabe April 2001: Angehörige der EU sowie Angehörige eines
EU-assoziierten Staates, die einen mit Artikel 48 des EU-Vertrages vergleichbaren
Rechtsanspruch besitzen, sind deutschen Spielern gleichgestellt. Einen Rechtsanspruch
in diesem Sinne besitzen derzeit nur die Staatsangehörigen von
Island, Liechtenstein und Norwegen. 2) Mit dem neuen Satz in
B 9.3 der DTTB-WO und 2.9.3 der HTTV-WSO „Eine Spielberechtigung für
einen Ausländer darf nur erteilt werden,wenn eine Aufenthaltsgenehmigung
vorliegt.“ wird dokumentiert, dass nur derjenige in Deutschland den
Tischtennissport betreiben darf, der sich auch legal in Deutschland aufhält.
3) Ab 01.07.2001 müssen alle Ausländer im Sinne dieser Bestimmungen
zur Erteilung einer Spielberechtigung eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
nachweisen. 4) Ab 01.07.2001 darf in allen Mannschaften unterhalb
der 1.Bundesligen bis einschließlich der Verbandsligen (ab 01.07.2002 in
allen hessischen Spielklassen !) lediglich ein Ausländer im Sinne dieser
Bestimmungen in einem Mannschaftskampf zum Einsatz kommen. 5)
Ausländer, die mit ihrem Personalausweis in die Bundesrepublik Deutschland
einreisen können und demnach kein „echtes“ Visum benötigen, halten sich
legal in Deutschland auf und es bedarf bei diesen Ausländern zur Prüfung
durch die Mitgliedsverbände nicht der tatsächlichen Vorlage einer
Aufenthaltsgenehmigung (schriftliches Dokument). Die Staaten, deren Angehörige
sich erlaubnisfrei bis zu drei Monate in Deutschland aufhalten können, sind
in der nachstehenden Tabelle in der Spalte „Nationalität“ in den Rubriken
(2), (3) und (4) aufgelistet. 6) Spieler, die sich als Touristen
in Deutschland aufhalten, dürfen keine sportliche Betätigung gegen Bezahlung
ausüben. Entgelt oder Aufwendungsersatz sowie Naturalleistungen jeglicher
Art (z.B. freie Übernachtung, Beköstigung) gelten in diesem Zusammenhang
als Bezahlung. 7) Spieler, die sich mit falschen Angaben den
Status eines Touristen verschaffen und einer bezahlten sportlichen Betätigung
im obigen Sinne nachgehen, verstoßen gegen geltendes Recht. Der illegale
Aufenthalt von Ausländern steht unter Strafe; wer sich daran beteiligt,
setzt sich unter Umständen strafrechtlicher Verfolgung aus. In der nächstmöglichen
Ausgabe unserer Verbandszeitung werden wir noch die Vorgehensweise zur Aktualisierung
der Spielberechtigungsdaten und, soweit notwendig, zur Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung
bekannt geben. Wir möchten bereits heute darauf hinweisen, dass es einen
modifizierten Vordruck „Vereins-Mannschaftsmeldebogen“ geben wird. Die neue
Version wird rechtzeitig in der Verbandszeitung und auf der HTTV-Homepage
veröffentlicht.
Pohlheim, 06.04.2001
Karl-Heinz Schäfer, Geschäftsführer
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